Donnerstag, 29. März 2012

Miftührpflicht von Alkoholtests in Kraftfahrzeugen

Ab dem 1. Juli 2012 ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Dies gilt für jeden, der Frankreichs Straßen benutzt, also auch Touristen auf der Durchreise durch Frankreich.
Ab dem 1. November 2012 wird bei ihm Rahmen von Verkehrskontrollen festgestellten Verstößen ein Bußgeld von 11 € fällig, das sofort gezahlt werden muss.

Die benötigten Tests sind u.a. auch an Tankstellen erhältlich.

Weitere Informationen bietet z.B. auch der
ADAC.

Und gleich noch ein Lehrvideo:

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